Nachdem die endgültige Zulassung des Gelenkomnibusses erfolgt war, blieb es natürlich nicht aus, dass auch andere Hersteller anfingen Gelenkomnibusse zu bauen. Doch 1958 kam es zur großen Verunsicherung, weil die Länge von Gelenkbussen auf 15 Meter beschränkt wurde. Doch im gleichen Jahr wurde dies wieder geändert und Gelenkbusse durften nun bis 16,5 Meter lang sein.
Für seinen Gelenkomnibus bekam Kässbohrer allerdings kein Patent. Ähnliche Merkmale wies ein Dampfomnibus auf, der 1899 von den Franzosen de Dion und Bouton gebaut wurde. Das führte vermutlich auch dazu, dass schon bald Fremdhersteller Drehgelenke anboten, die in die Busse eingebaut werden konnten.
Rahmenende des Zugwagen-Fahrgestells mit Drehkranz und Befestigung des Schenk-Nachläufers